Mittwoch, 28. Januar 2015

Abweichungen vom Bebauungsplan

Die Planung der Doppelhaushälfte von Fingerhaus sieht ein Satteldach mit 22 Grad Dachneigung bei zwei Vollgeschossen vor. Das Dachgeschoss hätte dann einen Kniestock von 20cm. Im Bebauungsplan sind zwar zwei Vollgeschosse erlaubt, allerdings darf das Dachgeschoss dann keinen Kniestock mehr haben und die Dachneigung von 35 – 40 Grad muss eingehalten werden. Das Haus müsste also wieder anders designed werden. Habe das „mal wieder“ bei Fingerhaus angefragt.

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