Die Planung der Doppelhaushälfte von Fingerhaus sieht ein
Satteldach mit 22 Grad Dachneigung bei zwei Vollgeschossen vor. Das
Dachgeschoss hätte dann einen Kniestock von 20cm. Im Bebauungsplan sind zwar
zwei Vollgeschosse erlaubt, allerdings darf das Dachgeschoss dann keinen
Kniestock mehr haben und die Dachneigung von 35 – 40 Grad muss eingehalten
werden. Das Haus müsste also wieder anders designed werden. Habe das „mal
wieder“ bei Fingerhaus angefragt.
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